Umgestürzte und freigespülte Bäume und große abgebrochene Äste sind wichtige natürliche Komponenten unserer Flüsse. Sie gestalten das Flussbett und die Ufer und stabilisieren die Flusssohle. Zudem bieten sie Kleinstlebewesen und Fischen Lebensraum. Sie sind wesentliche Strukturelemente die zur Erreichung des guten ökologischen Zustands der Gewässer notwendig sind.
Im Gegensatz dazu fokussiert die Gewässerbewirtschaftung in der Regel immer noch auf die Entnahme von Gehölzen aller Art. Es wird als Risiko für Hochwasserschutzanlagen und auch Verklausungen betrachtet. Häufig wurde und wird darüber hinaus präventiver Rückschnitt von Ufergehölzen bis hin zu Uferbefestigung zur Reduzierung des Gehölzeintrags angewendet.
Mit dem Fachkolloquium „Flussholz“ am 13.-14.11.2019 in Dessau, sollte dieses Spannungsfeld näher beleuchtet und ein Austausch zwischen Akteuren in Forschung und Praxis angeregt werden.
Christine Anlanger, Sandra Hille, Katinka Koll, Manuela König, Ingo Schnauder, Claudia Tavares, Markus Weitere und Mario Brauns
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH, Technische Universität Braunschweig, Technische Universität Wien
s an seine Aue. Flussholz schafft zusätzliche Habitate was sich wiederum positiv auf die biologische Vielfalt auswirken kann. Die Bedeckung mit großem Flussholz nimmt im Längsverlauf des Flusses ab, während die mittlere Größe von Flussholz zunimmt. Zudem wird der Flussholzanteil auch direkt proportional vom Windungsgrad des Flusses beeinflusst. In kiesgeprägten Tieflandflüssen, wie der unteren Mulde, wird für den guten ökologischen Zustand ein Flächenanteil von Flussholz im Gewässer von 2 bis 5 % ausgewiesen. Dies wird in den meisten Flüssen jedoch nicht erreicht und ist eine der Ursachen für das Verfehlen des guten hydromorphologischen Zustands. Ursachen sind im fehlenden Eintrag von Flussholz sowie in Flussbegradigungen und dem massive Verlust an Auenwald und naturnahen Ufern zu suchen. Christine Anlanger stellte neben dem heutigen Stand der Forschung auch erste Ergebnisse zu den, von ihr und Kollegen untersuchten, ökologischen Auswirkungen von Flussholz, das im Rahmen des Renaturierungsprojekts Wilde Mulde eingebracht wurde. Durch das Einbringen von Flussholz erhöhte sich die topographische und hydraulische Diversität, was sich in einer erhöhten Fischabundanz und Aufenthaltsdauer von Jungfischen widerspiegelte. Dagegen konnte ein Jahr nach Einbringung des Flussholzes noch keine Erhöhung der Diversität des Makrozoobenthos festgestellt werden. Jedoch bot die Borke des Flussholzes zusätzliches Habitat und wurde von einer spezifischen Artengemeinschaft besiedelt. Ferner konnte gezeigt werden, dass das Substrat Borke einen deutlichen höheren Stoffumsatz bewirkt als die Substrate der Flusssohle am Gewässergrund. Es ist daher zu vermuten, dass unter der Voraussetzung entsprechenden flächigen Anteils von Flussholz mit intakter Borke die Funktionsfähigkeit des Flusses wesentlich erhöht werden kann. Zukünftige Untersuchungen sollen klären, wie sich ein zunehmender Anteil von Flussholz auf die Diversität und Funktionalität auswirkt und ab welchem Anteil beide Zielgrößeneine Sättigung erreichen.
Dr.-Ing. Michael Seidel, Hochschule Magdeburg Stendal
Der Holzhaushalt ist neben dem Wasser- und Sedimenthaushalt eine zentrale Säule für die biologische Funktionsfähigkeit eines Flussökosystems und fördert den Rückhalt von Nährstoffen und Sediment sowie die Anbindung des Flusse
Michael Seidel betont, dass gerade in kleineren Fließgewässern natürlicherweise viel Holz liegt, das wichtige Funktionen für die Prozesse in den Fließgewässern hat. Neben der Bedeutung für die Bildung von Lebensräumen wie Tief- und Flachstellen erwähnt er vor allem den Rückhalt von Sediment, Laub und Driftholz. Am Beispiel des Rückhalts von Driftholz erläutert er, wie insbesondere große, stabile Holzstrukturen die Anlagerung kleinerer Hölzer fördern, wodurch die besiedelbare Oberfläche für Mikroorganismen und Kleinlebewesen, und damit auch der zur Verfügung stehende Lebensraum steigt. Das angelagerte Holz wird aber nicht dauerhaft zurückgehalten und löst sich zum Großteil wieder bei Hochwasser und wird verlagert. Für den Erhalt komplexer und natürlicher Holzstrukturen ist daher ein natürlicher Holzeintrag aus oberhalb liegenden Gewässerstrecken wichtig.
Stabile Holzstrukturen können bei Renaturierungsmaßnahmen eingebaut werden, spiegeln dabei aber nicht die Vielfalt natürlich entstandener Holzstrukturen und deren Ausprägung unterschiedlicher Lebensräume wider. Herr Seidel hat dabei sechs Grundtypen und bis zu 130 Varianten natürlicher Holzstrukturen unterschieden.“
Uwe Koenzen, Planungsbüro Koenzen
Zunächst analysiert Uwe Koenzen in seinem Vortrag verschiedene Gewässertypen und stellt fest, dass es auch natürliche Flussholz-freie Gewässer gibt. Prägende Faktoren sind das Totholz-Dargebot in Quantität (punktuelle bis flächenhafte Wald-/Gehölzbestände) und Qualität (Alter der Gehölze) sowie die typspezifische laterale Dynamik, hochvariabel und Ereignis getrieben. In kleineren Gewässern spielt zudem der biogene Holzeintrag (Biber) eine wesentliche Rolle. Flussholzvorkommen im Referenzzustand sind je nach Fließgewässertyp in der Größenordnung von 5-25 % anzusetzen, in Abhängigkeit der Gewässergröße und den Gewässertyps. Für den guten Zustand sind Werte von 1-2 % bei den Strömen, 5 % bei Flüssen und 10 % bei kleinen Mittelgebirgsbächen anzustreben. Im Ist-Zustand deutscher Gewässer weisen mehr als 90 % gar kein (großes) Flussholz auf und 5 % weniger als 2 – 5 %. Der Anteil in der Sohle ist geringfügig besser. Insgesamt ist das Aufkommen nur punktuell zu finden und hinsichtlich Quantität nur als „homöopathisch“ zu bezeichnen. Die Berücksichtigung von qualitativ und quantitativ relevanten Totholzquellen in der Planung liefert gute Ergebnisse.
Timo Krohn, Bayrisches Landesamt für Umwelt
Timo Krohn erläuterte die Situation zum Umgang mit Totholz an bayerischen Fließgewässern. Fast 1000 strukturverbessernde Maßnahmen wurden in Bayern überwiegend mit Holz umgesetzt. Zusätzlich bringt mittlerweile auch der Biber Holz in nennenswertem Umfang in das Gewässer ein. Die deutliche Zunahme des Fischbestandes durch Holzeinbau konnte durch das Monitoring einzelner Projekte wie z.B. „Wertach Vital“ nachgewiesen werden. Es wurden aber auch die Risiken durch Flussholz hinsichtlich Verklausung und Abflussbehinderung bei Hochwasser thematisiert. Der Einbau von Flussholz in der Gewässerunterhaltung ist rechtlich legitimiert und in der Planung selten detailliert dargestellt, weshalb Einbau von Totholz in das Gewässer ein hohes Maß an praktischer Erfahrung erfordert. Die Modellierung von eingebrachtem Totholz ist wegen des Detailierungsgrades der Modelle und der unterschiedlichen Ausprägung der eingebrachten Gehölze nur überschlägig möglich.
Dr. Jürgen Eberstaller, TB Eberstaller GmbH & Dr. Roland Schmalfuß, VERBUND Hydro Power GmbH
Herr Eberstaller berichtet von über 25 Jahren Erfahrung mit Totholzeinbau in Österreich, angefangen mit kleinen Einzelstrukturen hin zu Maßnahmen mit großem Totholz und Raubäumen über kilometerlange Flussabschnitte. Die Ergebnisse des umfangreichen fischökologischen Monitorings zeigen durchgängig positive Wirkung, vor allem in Bezug auf die Fischdichte bzw. Abundanz, ein besonders typisches Ergebnis für dynamische kiesführende Fließgewässer. In den anschließenden Ausführungen von Roland Schmalfuß wurden die Erfahrungen aus größeren Projekten wiedergegeben. So wurden im Life+ Traisen Projekt mehr als 160 Flussholzeinbauten auf einer knapp zehn Kilometer langen Strecke umgesetzt. Es wurde aber auch auf Gefährdungen durch Flussholz eingegangen. Abschließend wurden von den Erfahrungen zur Planung und baulichen Umsetzung solcher Maßnahmen berichtet. Die Größe von Totholzstrukturen ist wichtig für Strukturbildung und Unterstand. Totholz sollte möglichst haltbares Holz und möglichst großes „Struktur-Volumen“ bieten. Alle Arten der Befestigung von Raubäumen mit Pylonen sollten während des Baus gut beaufsichtigt und dokumentiert werden.
Dr. Hannes Schimmer, Bezirksregierung Münster & Andreas Vollmer, Ingenieur Büro Vollmer, Geseke
Dr. Schimmer geht in seinem Vortrag zunächst auf die Bedeutung von Flussholz in Tieflandbächen ein, wo Holz oft das einzige Hartsubstrat darstellt, auf welches eine hohe Zahl an Tierarten angewiesen ist. Gerade die Dichte von Makrozoobenthos wird entscheidend verbessert. Anschließend wurde von den Erfahrungen des Einbaus von Flussholz in verschiedenen Varianten eingegangen. So wurde berichtet, dass Baumstubben in hohem Grad auch eigenständig lagestabil und Raubäume gezielt in Form von Buhnen verwendbar sind. Die Befestigung ist ein nicht zu unterschätzender Faktor beim Einbau. Es wird empfohlen auch ausschlagfähiges Material mit zu verwenden. Herr Vollmer berichtete von den langjährigen Erfahrungen mit dem Einbau von Raubäumen. Formen des Einbaus, Art der Befestigung bzw. Verankerung und auch konkrete Bemessungsansätze wurden vorgestellt. Er berichtete, dass der Raubaumeinbau auch als Element für die Freizeitnutzung an Gewässern (z.B. Kanuten) zusammen mit proaktiver Öffentlichkeitsarbeit erfolgreich eingesetzt werden kann.
Georg Rast, Heiko Schrenner, WWF Deutschland
Der Vortrag umreißt die Erfahrungen des WWF Deutschland (nicht unterhaltungspflichtiger Umweltverband) mit dem Einbau von großen Raubäumen in einem Flussabschnitt mit potenziell schadensträchtiger Verdriftung. Der natürliche Wasserkörper ist in diesem Abschnitt der unteren Mulde in einem unbefriedigenden ökologischen Zustand (Makrophyten/Phytobenthos), aber ohne Maßnahmenplanung im Bewirtschaftungsplan. Um diesen Rahmenbedingungen gerecht zu werden, wurden die Planungen, die als Unterhaltungsmaßnahme ausgeführt werden konnten, mit freiwilligem Scoping sowie einer detaillierter 2D-Berechnung der Wirkungen auf den Hochwasserabfluss und -wasserstände untersetzt. In der 2D-Berechnung konnte die Hochwasserneutralität der Raubäume nachgewiesen werden, da nur lokale Erhöhungen im Flussbett in Höhe ausbordender Abflüsse um HQ10 zu erwarten sind. Für die Lagestabilität der Raubäume war ferner ein statischer Nachweis zu erbringen unter der Annahme, dass umfangreiche Geschwemmselanlagerungen am Wurzelteller auftreten. In der Folge wurden die Raubäume jeweils mit sechs großen, über 3,5 Tonnen schweren vorgefertigten Betonquadern verankert. Zusätzlich wurde mit den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft S-A (gesetzlich unterhaltungspflichtig für Gewässer 1. Ordnung) eine gesonderte Vereinbarung zum Monitoring aufgestellt, der auch die Verantwortung für den Zeitraum nach Projektende regelt. Die hydro-morphologischen und ökologischen Wirkungen werden durch mehrere Forschungspartner detailliert untersucht. Es liegen noch keine abschließenden Ergebnisse vor, jedoch haben sich bereits durch einen kurzzeitigen bordvollen Abfluss morphologische Veränderungen eingestellt.
In Abstimmung mit den Flussanwohnern soll längerfristig ein Monitoring aller Totholzvorkommen im dem untersten Muldeflussabschnitt durchgeführt werden. Dabei soll auch erforscht werden, wie sich das Bewegungs- und Verdriftungsverhalten großer Raubäume in der Realität darstellt. Dazu ist ein Prototyp zur telemetrischen Erfassung hergestellt und erfolgreich getestet worden.
Dipl.-Biol. Martin Dittrich, Freistaat Thüringen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Martin Dittrich erläutert in welchem Rechtsrahmen sich Gewässerunterhaltung in Bezug auf Holzvorkommen bewegt. Er erklärt den § 39 Abs 1 und geht auf die Unterschiede zwischen Unterhaltung und Gewässerausbau ein.
Er führt zu § 39 Abs. 2 WHG aus, dass die Unterhaltung zwingend an den Bewirtschaftungszielen §§ 27 bis 31 WHG auszurichten ist und den Anforderungen des Maßnahmenprogramms zu entsprechen hat. Soweit die Unterhaltung betroffen ist, ist auch das Verschlechterungsverbot einzuhalten, wobei das Verbesserungsgebot nicht unterlaufen werden darf. Ferner dürfen Abschnittskonkret vorgegebene (Unterhaltungs-)Maßnahmen des Maßnahmenprogramms nicht ignoriert oder durch gegenläufige Unterhaltungsmaßnahmen konterkariert werden.
Bezüglich Gehölzpflanzungen am Ufer wird erläutert, dass das Anpflanzen und der Erhalt von Gehölzen grundsätzlich zum Kanon einer ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung gehören, daher ist auch eine Anordnung nach § 42 Abs. 1 WHG möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Anpflanzen – im Rahmen einer ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung – aus Gründen der Ufersicherung oder aus „rein ökologischen“ Beweggründen erfolgt, ohne dass damit eine „Grünverrohrung“ einhergeht. Somit ist nach § 41 Abs. 1 Ziffer 3 das Anpflanzen zu dulden. Gleichzeitig sind die Folgen der Anpflanzung zu dulden (Bestand, Wachstum, Pflege, Laub, Beschattung etc.). Die Vorschriften des § 41 WHG bestimmen in zulässiger Weise Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG.
Das Freihalten der Ufer für den Abfluss kann (!) vor allem in Ortslagen geboten sein, da hier ein ordnungsgemäßer Abfluss vor allem als schadloser Abfluss zu verstehen ist. Nichtgewährleistung ist „Schlechterfüllung“ der Unterhaltung. In der freien Landschaft ist ein ordnungsgemäßer Abfluss anders zu verstehen. Hier gehört Bepflanzung zur ordnungsgemäßen Unterhaltung, die auch am Ufer keinen Schaden bedingen dürften, der einen Folgenbeseitigungsanspruch rechtfertigt! Denn dafür muss der Anlieger in seinem Grundeigentum schwer und unerträglich beeinträchtigt sein, so dass die Nutzung des Grundstücks schlechthin in Frage gestellt ist.
Betrachtet man Totholz in der Gewässerentwicklung ist entscheidend, ob Totholz durch aktives Handeln in ein Gewässer eingebracht wird oder passiv in ein Gewässer gelangt.
Ob dennoch in der freien Landschaft eine Entnahme von Totholz durch den Unterhaltungspflichtigen geboten ist, ist eine Frage des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts („schadensträchtige“ Verdriftung (Ortslagen/Durchlässe/Brückenbauwerke), Vernässung großer anliegender Flächen, wesentliche Erhöhung der Hochwassergefahr, Erosive Landverluste).
Bei einem natürlichen Gewässer in der freien Landschaft mit Bewirtschaftungsziel „Erreichen / Erhalt des guten ökologischen Zustands“ gilt die Regelvermutung: Es gibt keine Rechtspflicht zur Unterbindung eigendynamischer Prozesse (vgl. § 42 Abs. 1 Nr. 2 WHG).
„Stoppen Sie diesen Unsinn“
Thomas Steinberg, freier Journalist
Thomas Steinberg ist Journalist, Dessauer und Kenner der Mulde. In seinem Beitrag hat er die Entstehungsgeschichte des Projekts Wilde Mulde aus dieser Sicht reflektiert. Schwierigkeiten und Missverständnisse bei der Vermittlung von Begriffen (u.a. Wilde Mulde, Raubaum, Ufer entsteinen, Ökosystemleistungen) und der tatsächlichen Mitwirkungsmöglichkeit der Anwohner in den Planungs- und Genehmigungsverfahren wurden thematisiert. Die These, ob sich der real existierende Natur- und Umweltschutz von vielen Menschen so weit entfernt hat wie diese sich von der Natur, wurde beispielhaft an zwei Fragen „Wie verträgt sich die Anwendbarkeit kultureller Ökosystemleistungen, wenn die Bevölkerung („Anwohner und Touristen“, Stakeholder) nur sehr lokal einen Zugang zur Mulde hat?“ und „Würden die Dessauer die Ziele des Projekts besser verstehen, wenn sie die Mulde persönlich besser kennen würden?“ analysiert.Denn bei der Diskussion dieser Fragen bleibt zu beachten, dass die Dessauer inmitten einer weitläufigen Parklandschaft mit gezähmter Natur und wenig Zugang zu naturschutzfachlich wertvollen Flussabschnitten leben. Zudem hebt er hervor, dass der Zustand von Natur und Umwelt verbreitet als problematisch und katastrophal kommuniziert wird. Auch wenn diese Angaben berechtigt sind, kann dies zu Handlungsanreizen des Einzelnen beitragen? Hingegen gibt er die Empfehlung dem Menschen zugewandter aufzutreten, Erfolge herauszustellen, den Menschen zeigen, welche Wunder die Natur völlig zweckfrei bietet und was sie verlieren könnten. Umweltverbände wie auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollten sich nicht zu schade sein, der Gesellschaft verständlich zu erklären, was sie warum tun und herausgefunden haben.